Sachkundenachweis & Hundehaltegesetze in Österreich (2023–2024)
Seit 1. Juni 2023 brauchen Personen in Österreich einen Sachkundenachweis, wenn sie zum ersten Mal einen Hund halten oder seit über 2 Jahren keinen Hund mehr hatten. Der Nachweis muss bei der Gemeinde/Magistrat bei der Anmeldung zur Hundesteuer vorgelegt werden. In Tierheimen wird er meist nicht verlangt.Zusätzlich braucht (meistens ausnahmslos) jeder Halter für sein Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Kein Sachkundenachweis nötig, wenn man aktuell einen Hund hat oder in den letzten zwei Jahren nachweislich Hundehalter war. Der Kurs dauert ca. 3 Stunden, kann online absolviert werden und kostet 35–89 €.
Es dürfen maximal 5 Hunde pro Haushalt gehalten werden, Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial maximal 2. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht (u. a. Wien, NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg, Kärnten). Günstige Tarife starten ab ca. 20 € pro Jahr.
Hundehaltegesetz Oberösterreich (OÖ HHG 2024)
Gültig seit 1. Dezember 2024.
Betroffen sind:
Neue Halter großer Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg)
Halter bestimmter Rassen (z. B. Amstaff, Pitbull, Dogo Argentino, Bullterrier, Tosa Inu)
Halter auffälliger Hunde
Pflichten in OÖ:
Tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) für große Hunde
Sachkundenachweis (3‑stündiger Kurs, auch online möglich)
Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde
Meldepflicht bei der Gemeinde mit allen erforderlichen Nachweisen
